Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen!
Die angeführten Daten wurden mit Sorgfalt erhoben.
Für Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen.
Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Maklervertrag zustande. Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes (Mietanbot, Kaufvertrag) entsteht Provisionsanspruch in der Höhe der gesetzlich vorgesehenen Höchstsätze, die Provision ist bei Vertragsabschluß fällig.
Es gelten die Bestimmungen des Maklergesetzes BGBl. 262/1996 und der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler BGBl. 297/1996.
Es gilt österreichisches Recht, Gerichtsstand ist Innsbruck.
Im Falle eines Kaufvorhabens (Erwerb) einer Liegenschaft in Österreich, dürfen wir Sie auf folgende Nebenkosten hinweisen:
Im Falle eines Mietvorhabens (Miete) einer Liegenschaft in Österreich, dürfen wir Sie auf folgende Nebenkosten hinweisen:
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